Elena Schmid
Stand: 04.01.2021
2020. Anfang dieses Jahres verbreitete sich das Virus COVID-19 und führte zu einer Pandemie. Zur Eindämmung dieses Infektionsgeschehens wurden staatliche sowie suprastaatliche Maßnahmen erlassen. Die Wirtschaft wurde heruntergefahren, es kam zu Grenzschließungen und landesweite Ausgangsbeschränkungen wurden verordnet. Diese Regelungen hatten unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Im Kontext des Seminars Der Balkan als „doppelter Transitraum“ – Von Ländern und Migrant*innen auf dem langen Weg in die EU interessierte mich im Rahmen einer Gruppenarbeit zum Einfluss von COVID-19 auf den Balkan, wie sich die aktuelle Pandemie auf die Situation von Transitmigrant*innen an den EU-Außengrenzen auswirkte.
Welches Ausmaß Gewalt gegen Migrant*innen an Grenzen annehmen kann, wurde mir erst im Verlauf des Seminars durch die Lektüre der autobiografischen Erzählungen Ali Hassans (vgl. Hassan und Biörklund 2016) und Shahram Khosravis (vgl. Khosravi 2007) bewusst. Zudem verdeutlichte die Präsentation einer Kommilitonin, die sich bei der Gruppierung Border Violence Monitoring Network[1] (BVMN) engagiert, die zuvor gelesenen Schilderungen am Beispiel der EU-Außengrenzen in der Balkanregion. Schockiert über den Umgang mit people on the move an Grenzen, fragte ich mich, ob die COVID-19 Pandemie eine Veränderung der Mechanismen gegen Migrant*innen an den EU-Außengrenzen bedingte. In dem nachfolgenden Teil analysiere ich das Grenzgeschehen an der bosnisch-kroatischen Grenze, an der es gemäß der Dokumentationen des BVMNs immer wieder zu Push-Backs[2] von Migrant*innen in den letzten Jahren kam (BVMN 2018). Welche Erfahrungen machten Migrant*innen während der Pandemie an der bosnisch-kroatischen Grenze?
Für die Eruierung und Darstellung der gewonnenen Informationen wählte ich ein induktives Vorgehen. In einem ersten Schritt analysiere ich die empirische Situation, bevor ich diese in einen rechtlichen und theoretischen Kontext einbette. Die nachfolgenden Erkenntnisse basieren vorwiegend auf den monatlichen Reporten des BVMNs und werden durch Berichterstattungen digitaler Medien ergänzt. Anknüpfend an Tošić (2017) sei es wichtig, sogenannte Krisen nicht kontextungebunden zu analysieren, sondern zeit-räumliche Aspekte zu beachten, um die Komplexität eines Geschehens verstehen zu können (Tošić 2017: 150). Deswegen skizziere ich zunächst exemplarisch, welche Form von Gewalt Migrant*innen vor der COVID-19 Pandemie an der kroatisch-bosnischen Grenze erfuhren. Anschließend gehe ich auf ausgewählte Geschehnisse während der COVID-19 Pandemie ein.
In Bezugnahme auf das BVMN existiert seit Ende 2018 authentisches Video- und Bildmate-rial, das Push-Back Operationen an der kroatisch-bosnischen Grenze verifiziert (BVMN 2018). Das BVMN berichtet, dass im Oktober 2018 mit Hilfe von versteckten Kameras 54 Push-Backs von mindestens 350 Migrant*innen innerhalb von 12 Tagen an der bosnisch-kroatischen Grenze dokumentiert wurden (ebd.). In Berichten von Migrant*innen, die nach einem gescheiterten Grenzübertritt von den kroatischen Grenzbeamt*innen wieder nach BiH zurückgewiesen wurden, zeigen sich Parallelen. Der Berichterstattung digitaler Medien zufolge, kam es vor, dass Migrant*innen ihre Kleidung, Wertgegenstände oder auch Geld abgenommen wurden (AYS 2019; Vladisavljevic 2019). Ohne Kleidung und festes Schuhwerk wurden Migrant*innen dann nach BiH zurückgeschickt – auch in den kalten Wintermonaten. Ein sich wiederholendes Phänomen sei zudem die Abnahme von Handys, die anschließend von den Grenzbeamt*innen zerstört wurden (ebd.). Auch Erfahrungen mit physischer Gewalt sind laut den Reporten des BVMNs keine Ausnahmefälle (BVMN 2018). Das BVMN beobachtete, dass Migrant*innen mit gebrochenen Armen oder Beinen, blutigen Wunden oder auch Hämatomen, die ihnen durch Schlagstöcke zugefügt wurden, erneut nach BiH kamen (BVMN 2018).
Während der COVID-19 Pandemie dokumentiert das BVMN weiterhin die Ereignisse an der bosnisch-kroatischen Grenze. Wie es in seinem Report des Monats Juni 2020 veröffentlichte, wurden Migrant*innen an der bosnisch-kroatischen Grenze mit Messern attackiert (BVMN 2020b: 5). Alternative Waffen, mit denen Grenzbeamt*innen people on the move verletzten, waren Schlagstöcke oder Gewehre. Durch die Nutzung letzteren wurden Migrant*innen im Mai 2020 Kopfwunden hinzugefügt (ebd.). Wie BVMN, ProAsyl und Amnesty International berichteten, wurde ihnen anschließend Essen (Ketchup und Mayonnaise) in die offenen Wunden geschmiert (ebd., 6; ProAsyl 2020; Amnesty International 2020). Laut Jack Sapoch, Aktivist der NGO No Name Kitchen, kristallisierte sich während der Pandemie auch eine verhältnismäßig neue Strategie heraus, um Migrant*innen an der bosnisch-kroatischen Grenze zu dehumanisieren, wie er in einem Interview mit der britischen Tageszeitung The Guardian erzählte (Tondo 2020). Sapoch wies daraufhin, dass der Kopf und die Kleidung von Migrant*innen von den kroatischen Grenzbeamt*innen mit orangener Sprühfarbe markiert wurden (Tondo 2020; vgl. BVMN 2020a: 10f.).

Die beispielhaft dargestellten Ereignisse an der bosnisch-kroatischen Grenze zeigen, dass während der COVID-19 Pandemie eine Kontinuität von gewaltvollen Push-Backs ersichtlich ist. Wie kann dieses Vorgehen der kroatischen Grenzbeamt*innen an der bosnisch-kroatischen Grenze interpretiert werden? In einem abschließenden Schritt bette ich die zuvor präsentierten Geschehnisse in einen rechtlichen und theoretischen Kontext ein.
Bei der Analyse der monatlichen Berichte des BVMN kristallisierte sich heraus, dass Push-Backs vorwiegend Gruppen von Migrant*innen betreffen (BVMN 2018). Die Rücksendung eines Kollektivs widerspricht dem internationalen und dem EU-Recht, da dem/der individuellen Migrant*in das Recht aberkannt wird, ihr persönliches Asylgesuch zu stellen (Oxfam 2017: 4). Dies stellt einen Verstoß gegen Artikel 18 der EU Charter of Fundamental Rights dar. Gleichzeitig sind kollektive Push-Backs ein Verstoß gegen Artikel 19 (Non-Refoulement Prinzip), das besagt, dass Migrant*innen nicht in Kollektiven ausgewiesen werden dürfen (FRA o.J.). Die Push-Back Operationen an der bosnisch-kroatischen Grenze sind bezugnehmend auf die EU-Gesetzeslage als ein illegaler Prozess einzustufen (Oxfam 2017: 4). Obgleich Migrant*innen EU-Terrain in Kroatien betreten und laut Gesetz das Recht haben, Asyl zu beantragen, wird ihnen diese Berechtigung in der Praxis aberkannt (vgl. DW 2020).
Um die zuvor empirisch untersuchte Lage an der bosnisch-kroatischen Grenze in einen theoretischen Rahmen einzubetten, beziehe ich mich nachfolgend auf die Thesen des italienischen Philosophen Giorgio Agamben zur Stilfigur des Homo Sacer (vgl. Agamben 1998). Diese erachte ich als hilfreich, um sowohl das Agieren der kroatischen Grenzbeamt*innen als auch den Status von Migrant*innen im Rahmen des Fungierens des EU-Grenzregimes zu kontextualisieren.
Rückgreifend auf die Bezeichnungen für ‚Leben‘ in der griechischen Antike differenziert Agamben (1998) zwischen bios, dem politisierten/qualifizierten Leben, und zoe, der bloßen biologischen Existenz (Agamben 1998: 9; Schindel 2015: 204). „The homo sacer is the bare or depoliticized life that is distinguished from politicized forms of life, most clearly manifest in the citizen” (Rajaram und Gryndy-Warr 2004: 34). Anknüpfend an das Zitat von Rajaram und Gryndy-Warr (2004) ist Homo Sacer die Bezeichnung für ein depolitisiertes Leben (ebd.). Die Bedingung für Homo Sacer ist in Anlehnung an Schindels (2015) Interpretation von Agambens Ansatz, ein Ausgeliefertsein an die Macht des Souveräns (sovereign) (Schindel 2015: 204). Homo Sacer ist in meinem Verständnis von Agambens Thesen ein Individuum, das weder bios noch zoe angehört, sondern vielmehr eine Person ist, die gewaltsam in den Zustand des nackten, depolitisierten Lebens (zoe) gedrängt wird (vgl. ebd.). Die Macht des Souveräns entfaltet sich laut Rajaram und Gryndy-Warr (2004) in einem Prozess der kontinuierlichen In- und Exklusion „[…] between forms of life that the sovereign will protect and represent and those it will not [protect]“ (Rajaram und Gryndy-Warr 2004: 34).
In Rückgriff auf die Definition von Homo Sacer kann basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen argumentiert werden, dass people on the move an der bosnisch-kroatischen Grenze in die Position des Homo Sacer gedrängt werden, da ihnen ihr (politisches) Recht auf die Äußerung eines Asylbegehrens aberkannt wird. Daraus resultierend finden sie sich in einem Zustand des depolitisierten Lebens (bare/naked life) wieder. Migrant*innen sind also nicht per se depolitisiert, sondern werden durch die Macht des Souveräns performativ an der bosnisch-kroatischen Grenze in diese Position gedrängt (pushed). Als Macht des Souveräns kann meines Erachtens die EU-Politik, nämlich das EU-Grenzregime und dessen Wirkungsweise, interpretiert werden, da letzteres sich zunehmend der Sicherung (securitization) der EU-Außengrenzen anstatt dem Schutz der Rechte von people on the move verschreibt (vgl. Hess und Kasparek 2017). Das Handeln der kroatischen Grenzbeamt*innen als Akteur*innen des EU-Grenzregimes stellt für mich einen Mechanismus bzw. eine Strategie der EU-Politik dar, Migrant*innen gewaltvoll zu zeigen, dass ihr Leben vom Souverän nicht geschützt wird (Exklusion). In Kontrastierung dazu, kann interpretiert werden, dass das Leben der kroatischen Grenzbeamt*innen als ein Leben gilt, das vom Souverän Schutz erfährt (Inklusion), weil sie im Interesse der EU-Politik handeln. Warum bringt die EU-Politik ihre Macht in Form von Menschenrechtsverletzungen an der bosnisch-kroatischen Grenze zum Ausdruck?
Die Analyse der Push-Backs an der bosnisch-kroatischen Grenze erweckt den Eindruck, dass das EU-Grenzregime bewusst auf eine Sicherung der EU-Außengrenzen setzt, wodurch humanitäre und ‚europäische Werte‘ ignoriert werden. Zum Schutz der EU-Grenzen setzt die EU-Politik auf eine gewaltvolle Strategie in Form von illegalen Push-Backs. Dieses gewaltsame Vorgehen resultiert in der Formierung von Migrant*innen als Subjekten, denen grundlegende Menschenrechte und ihr Status als politische Subjekte aberkannt werden. Push-Backs sind somit viel mehr als ein Abwehrmechanismus. Migrant*innen werden nicht nur von der EU und der bosnisch-kroatischen Grenze, sondern auch in einen Zustand des nackten, depolitisierten Lebens zurückgedrängt (pushed back). Resultierend aus dem Fungieren des EU-Grenzregimes stecken people on the move im Transitraum Balkan, dem ‚Backyard of Europe‘ (Tošić 2017), fest.
Meines Erachtens kann die EU durch den Abschreckungsmechanismus in Form von Push-Backs Migration nicht unterbinden. Dies stellt für mich auch einen Kritikpunkt an Agambens Theorie zum Homo Sacer dar, weil Agamben in meinem Verständnis seiner Thesen die Autonomie (power) der Migration unberücksichtigt lässt, z.B. die agency von Migrant*innen, von Push-Back Operationen zu berichten (vgl. Hess und Kasparek 2017). Ein Zitat aus dem Text von El-Shaarawi und Rasza (2018) bringt für mich auf den Punkt, was EUropa anstelle einer auf Abschottung und Abschreckung fokussierten Politik benötigt.: „‘We won’t accept push-backs, we need push forwards‘“ (El-Shaarwai und Rasza 2018: 14; Hervorh. im Orig.) – Push-Forwards zu einer Sichtbarmachung der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen und einer humanitären europäischen Migrationspolitik.
Elena Schmid ist Studentin im Master „Soziokulturelle Studien“ an der Europa-Universität Viadrina.
[1] Das BVMN setzt sich gemäß seiner Website für die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen (vorwiegend in der Balkanregion) ein und hält die Zeugnisse der Anwendung von Gewalt gegen people on the move in monatlichen Reporten fest (BVMN 2020c).
[2] „‘Push-back‘ is the term used to describe the practice by authorities of preventing people from seeking protection on their territory by forcibly returning them to another country” (Oxfam 2017: 4; Hervorh. im Orig.).
Literatur
Agamben, Giorgio (1998). Homo Sacer. Sovereign Power and Bare Life. Stanford: Stanford University Press.
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